Seit Anfang Mai sind trotz der Corona-Pandemie wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt, allerdings unter der Bedingung, die Zahl der Teilnehmenden zu begrenzen. Das Bistum Mainz hat vor kurzem die Möglichkeit eröffnet, diese Zahl zu erweitern, indem es die Kriterien verändert hat: Statt der 10-Quadratmeter-pro-Person-Regelung gilt nun hauptsächlich die Abstandsregel: Die Plätze in der Kirche müssen so angeordnet sein, dass ein Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zwischen Menschen gewährleistet ist, die nicht derselben Hausgemeinschaft angehören. Wenn man damit auch noch weit von einer Belegung der Kirchen entfernt ist, wie sie vor „Corona“ bestand, können nun aber ungefähr doppelt so viele Personen am Gottesdienst teilnehmen wie bisher.
Pfarrgemeinderat und Pastoralteam des Pfarreienverbundes Heppenheim haben beschlossen, mit dem Ende der Sommerferien, konkret ab dem 22./23. August 2020, diese Regelung umzusetzen.
Ab diesem Samstag/Sonntag entfällt die vorherige telefonische Anmeldung für einen Gottesdienst. Stattdessen werden beim Betreten der Kirche Anmeldezettel ausgeteilt, die vor Ort ausgefüllt werden. Das neue Verfahren macht den spontanen Gottesdienstbesuch wieder möglich, den sich viele in den letzten Wochen gewünscht haben. Allerdings entfällt damit auch die Garantie, einen Platz zu bekommen – wie sie bisher durch die vorherige Anmeldung gegeben war.
Weiter zu beachten sind folgende Regelungen: