Schmuckband Kreuzgang

Neue Regelungen beim Gottesdienstbesuch

Neue Regelung für die Teilnahme an Gottesdiensten im Pfarreienverbund Heppenheim

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Datum:
Do. 20. Aug. 2020
Von:
Matthias Lich

Seit Anfang Mai sind trotz der Corona-Pandemie wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt, allerdings unter der Bedingung, die Zahl der Teilnehmenden zu begrenzen. Das Bistum Mainz hat vor kurzem die Möglichkeit eröffnet, diese Zahl zu erweitern, indem es die Kriterien verändert hat: Statt der 10-Quadratmeter-pro-Person-Regelung gilt nun hauptsächlich die Abstandsregel: Die Plätze in der Kirche müssen so angeordnet sein, dass ein Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zwischen Menschen gewährleistet ist, die nicht derselben Hausgemeinschaft angehören. Wenn man damit auch noch weit von einer Belegung der Kirchen entfernt ist, wie sie vor „Corona“ bestand, können nun aber ungefähr doppelt so viele Personen am Gottesdienst teilnehmen wie bisher.

Pfarrgemeinderat und Pastoralteam des Pfarreienverbundes Heppenheim haben beschlossen, mit dem Ende der Sommerferien, konkret ab dem 22./23. August 2020, diese Regelung umzusetzen.

 

Ab diesem Samstag/Sonntag entfällt die vorherige telefonische Anmeldung für einen Gottesdienst. Stattdessen werden beim Betreten der Kirche Anmeldezettel ausgeteilt, die vor Ort ausgefüllt werden. Das neue Verfahren macht den spontanen Gottesdienstbesuch wieder möglich, den sich viele in den letzten Wochen gewünscht haben. Allerdings entfällt damit auch die Garantie, einen Platz zu bekommen – wie sie bisher durch die vorherige Anmeldung gegeben war.

 

Weiter zu beachten sind folgende Regelungen:

  • Wie bisher werden die Plätze in der Kirche durch Klebepunkte markiert. An einem Punkt/Platz dürfen auch zwei Personen sitzen, wenn sie derselben Hausgemeinschaft angehören.

    Für das Haus Emmaus in Erbach schlagen wir momentan vor, dass Feiern draußen stattfinden, weil es drinnen zu eng ist.
  • Die Personen des Ordnerdienstes haben Anweisung, den Einlass zu beenden, wenn alle Plätze belegt sind. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig zum Gottesdienst zu kommen, max aber 30 Minuten vor Beginn.
  • Nach wie vor besteht die Verpflichtung, Name, Adresse und Telefonnummer der Gottesdienstbesucher festzuhalten. Die Daten müssen 4 Wochen lang aufbewahrt werden und werden anschließend gelöscht. Zukünftig bekommen die Gottesdienstbesucher beim Betreten der Kirche pro Platz einen Meldezettel ausgeteilt. Dieser soll in der Bank ausgefüllt und beim Verlassen der Kirche abgegeben werden. Es empfiehlt sich, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
  • Die üblichen Hygieneregeln behalten Geltung: Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Beim Betreten der Kirche sollen die Hände desinfiziert werden.