Schmuckband Kreuzgang
Trauung

Sakrament der Ehe

Was bedeutet das Sakrament der Ehe?

 

♦ Eine personale Verbindung zwischen Mann und Frau

 

♦ Unter Gottes Beistand, der sich mit den Eheleuten auf den Weg macht, und

 

♦ die grundsätzlich auf Kinder hin offen ist. Fruchtbarkeit in der Ehe erschöpft sich nicht    auf die Erweiterung der Ehe zur Familie durch Kinder.

 

♦ Unauflöslich (die Eheleute können, dürfen und sollen zusammenbleiben). Die Unauflöslichkeit ist zu verstehen wie ein Rahmen der der Ehe gegeben wird, innerhalb dessen die Eheleute ihre Lebensgemeinschaft gestalten.

 

♦ Ein Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Der assistierende Priester/Diakon nimmt das Eheversprechen der Brautleute lediglich entgegen. Er traut sie nicht. Die Eheleute trauen sich gegenseitig.

 

♦ Ein Abbild der engen Verbindung zwischen Gott und der Kirche. So wie sich Gott in Jesus Christus eng an die Menschen gebunden hat, so binden sich in die Eheleute in Freiheit aneinander
 
Das Eingehen einer Ehe erfordert von beiden Ehegatten bestimmte Voraussetzungen:

 

1. Sie müssen ehefähig sein. Es darf kein trennendes Ehehindernis vorliegen.
Ein trennendes Ehehindernis macht eine Person unfähig, eine kirchliche Ehe eingehen zu können. Dazu zählen unter anderen:
o   Eine bestehende Ehe,
o   Blutsverwandtschaft,
o   Impotenz,
o   Fehlen des erforderlichen Alters,
o   Priesterweihe

 

2. Sie müssen den Willen zu einer christlichen Ehe haben.

 

3. Sie müssen eine bestimmte Eheschließungsform einhalten. Kath. Christen unterliegen der Formpflicht, d.h. sie sind verpflichtet, ihre kirchliche Ehe in einer von der kath. Kirche vorgeschriebenen Form einzugehen. Davon kann unter bestimmten Voraussetzungen Dispens (Befreiung) erteilt werden.
 
Terminabsprache
Den Termin, an dem sie gerne heiraten wollen, sprechen sie mit dem Pfarrer telefonisch rechtzeitig (vier bis sechs Monate vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin) ab.
 
Aufnahme der persönlichen Daten im Pfarrbüro
Im Pfarrbüro werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen. Dazu benötigen Sie wenn Sie der ev. Kirche angehören den Taufschein, wenn Sie der kath. Kirche angehören einen aktuellen Auszug aus dem Taufbuch der Taufpfarrei (das ist die Pfarrei, in der Sie getauft wurden). Den  erhalten Sie beim Pfarramt der Kath. Pfarrgemeinde, in der Sie getauft wurden. In unserem Pfarrbüro bekommen Sie Informationen zu den Ehevorbereitungsseminaren in der Region. Wir legen Wert darauf, dass Sie  vor der Traufeier an einem solchen eintägigen Seminar teilgenommen haben.
 
Zusammenkunft mit dem Pfarrer
In einer Zusammenkunft bespricht der Pfarrer mit jedem Brautpaar einzeln die Vorbereitung und klärt noch offene Fragen. Inhalte der Zusammenkunft wird sein:
·  Was ist zu beachten bei einer kirchlichen Trauung?
·  Welche Formen der Trauung gibt es?
·  Wie ist der Ablauf der Trauung?
·  Wie können wir unseren Traugottesdienst mitgestalten? 
·  Was ist das Besondere an einer ökumenischen Trauung?