Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Gemeinde und berät über Finanzen, Vermietungen, Bauvorhaben und Personalfragen. Er setzt sich aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und vom Pfarrgemeinderat gewählten Mitgliedern zusammen.
Jede Pfarrei hat ihren eigenen Verwaltungsrat, um ihre jeweiligen Vermögensangelegenheiten eigenständig zu verwalten.