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Links, Infos und Hilfen

Hier einige Links zu Informationen, die wir für nennenswert halten.

Habt ihr / haben Sie noch eine interessante Seite, dann könnt ihr den Link gerne an uns senden! Ansonsten fügen wir hier auch Bestpractice ein. 

Kurze Infos zu arbeitsrechtlichen Fragen

in Arbeit...

Die "Sonderformen der Arbeit" sind relevant für die Arbeit außerhalb der "normalen" Arbeitszeiten gemäß des Arbeitnehmerschutzgesetztes. Also: Arbeit nach 21:00 Uhr und vor 6:00 Uhr (Nachtarbeit), Arbeit am Wochenende (samstags ab 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr), sowie Sonn- und Feiertagsarbeit (an allen Sonntagen und den Feiertagen des Bundeslandes zwischen 6:00 und 21:00 Uhr). 

Wenn man in diesen Zeiten arbeitet - was in unserem Arbeitsfeld ja vielfach üblich ist - fallen monatlich abzurechnende Zuschläge zu den geleisteten Stunden an. Heißt: Es werden über die nächste Gehaltsabrechnung die bewilligten Zuschläge ausgezahlt. 

Das geht mit dem Formular des Bistums (https://intranet.bistum-mainz.de/intra/formulare/sonderformen-der-arbeit), das (digital) unterschrieben an den:die direkte:n Vorgesetzte per Mail geschickt wird. Der:Die Vorgesetzte leitet den Antrag dann an die Personalverwaltung weiter. Leider ist es nicht möglich, dass die Erfassung automatisch via der Personalsoftware rexx funktioniert. 

Wichtig: Die sogenannte Ausschlussfrist - nicht nur in diesem Fall - besagt, dass Ansprüche nach sechs Monaten verfallen. Das gilt auch für Fahrtkosten, falsch gezahltes Gehalt, etc. Dieses halbe Jahr gilt für die Mitarbeitenden und den Dienstgeber. 

Fördermittel RU

Zur Förderung eines qualifizierten Religionsunterrichtes werden bis auf weiteres den Religionslehrerinnen und Religionslehrer i.K., den Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, die haupt- oder nebenberuflich wenigstens 10 Wochenstunden Religionsunterricht erteilen, fachbezogene Bücher und Medien, nicht aber Zeitschriften, durch die Arbeitsstelle für Religionspädagogik in Mainz zur Verfügung gestellt. Je Haushaltsjahr stehen € 10.000,00 zur Verfügung.

Die Bücher und Medien werden von der Religionspädagogischen Arbeitsstelle zentral gekauft und stehen in deren Eigentum. Sie werden ohne Portokosten entweder in der Zentrale Mainz oder in den regionalen Arbeitsstellen in Form einer Leihgabe zum Abholen bereit gelegt. Es können keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Der Wert der Leihgabe beträgt:

  • für Anfänger:innen in den ersten zwei Jahren: 100,00 € pro Jahr
  • für Schulformwechsler:innen 75,00 € einmalig
  • für Wiedereinsteiger nach frühestens 5 Jahren 75,00 € einmalig
  • für alle anderen 50,00 € pro Jahr.

Die Bücher und Medien sollen bei der Zentrale in Mainz mit dem von der Arbeitsstelle für Religionspädagogik erstellten Formular schriftlich, per Fax oder Brief bestellt werden.

Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. November eines Kalenderjahres eingehen. Es wird nicht mit einem eigenen Schreiben daran erinnert.

Abkürzungsverzeichnis

Wir haben viele Abkürzungen, mit denen wir als Mitarbeitendenvertretung arbeiten. In den Gesetzen wird allerdings oft nur die männliche Form genutzt. Wir passen das hier auf unserer Homepage an bestimmten Stellen an, da wir gerne alle Mitarbeitenden ansprechen möchten.

Damit jede:r weiß, was die Abkürzungen heißen, hier eine Übersicht über die häufigsten Abkürzungen:

  • BO = Bischöfliches Ordinariat
  • DiAG = Diözesane Arbeitsgemeinschaft
  • GA = Gemeindeassistent:innen
  • GR = Gemeindereferent:innen
  • GV = Generalvikar
  • KODA = Kommission zum Dienst- und Arbeitsrecht
  • KODA MAS = Kommission zum Dienst- und Arbeitsrecht Mitarbeitendenseite
  • PA = Pastoralassistent:innen
  • PR = Pastoralreferent:innen
  • MA = Mitarbeiter:in
  • MAV = Mitarbeitervertretung 
  • MAVO = Mitarbeitervertretungsordnung
  • TvÖD = Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes