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Der BVS-Praxistipp (18)

Ausleihe von Schulklassen

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Datum:
Do. 9. Juli 2020
Von:
Marcel Schneider (Red.)

Alle zwei Monate gibt es einen Tipp aus der BVS-Praxis. Diesmal: Ausleihe von Schulklassen.

Was ist zu beachten, wenn ganze Schulklassen in einer Bücherei ausleihen wollen?

Hierbei muss man entscheiden, ob die Schüler als Einzelleser für die Ausleihe eingetragen werden oder ob die Ausleihe über einen "Leser" "Klasse xy" geregelt wird.

a) Ausleihe über den Leser "Klasse xy"

Pragmatisches Verfahren, basierend auf mehrjähriger Erfahrung mit Schulklassen:

Unabhängig davon, ob der einzelne Schüler auch eigenständig als Leser eingetragen ist, werden Klassen (mit Angabe des Lehrernamens) als jeweils ein Leser eingetragen. Die Lehrer bekommen den Ausleihquittungsdruck und notieren sich darauf hinter jedem Medium den Namen des Kindes.
Dieses Verfahren läuft seit Jahren problemlos.

Wenn Kinder aus der Klasse auch privat in die Bücherei kommen, dann sollten sie als ganz normale Leser mit eigener Lesernummer in BVS eingetragen sein, mit allen Rechten und Pflichten.

b) Ausleihe über Einzelleser

Dieser Weg ist aufwändiger, hat aber Vorteile: Die Kinder sind ganz stolz auf den ersten eigenen Leserausweis und es ist ein großer Anreiz, auch privat in die Bücherei zu kommen.

Wenn vorab Benutzungsordnungen mit Anmeldungen in die Klasse gegeben werden und die ausgefüllten und von den Eltern unterschriebenen Anmeldungen am Vortag des Besuch abgeholt werden, können die Ausweise ohne Stress vorbereitet werden.

Es empfiehlt sich, die für die Klassenausleihe abweichenden Bedingungen in einer eigenen Lesergruppe (z.B. "Schule") festzulegen:

  • abweichende bzw. keine Leihgebühr
  • keine Versäumnisgebühren
  • abweichende Ausleihzeiten


Quelle: https://www.bibhelp.de/dokumentation/bvs/probleme-erste-hilfe/haeufige-fragen/ausleihe#was-ist-zu-beachten-wenn-ganze-schulklassen-in-einer-ouml-ffentlichen-bibliothek-ausleihen-wollen

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