KÖBs und die neue Finanzbuchhaltung im Bistum Mainz
Zurzeit findet in den Kirchengemeinden im Bistum Mainz eine Umstellung der Finanzbuchhaltung statt. Auch alle Katholischen Öffentlichen Büchereien als Gruppierung der Pfarreien sind davon betroffen und es gibt in den Büchereiteams vermutlich viele offene Fragen. Hier geben wir einen Überblick über die neuen Verfahren der Finanzbuchhaltung.
- Kostenstelle
Jede KÖB erhält, wie alle unselbständigen Gruppierungen einer Pfarrgemeinde, eine eigene sogenannte Kostenstelle (41100). Damit ist gewährleistet, dass alle Buchungen der KÖB als abgegrenzter Teil des Gesamtbetriebs der Pfarrgemeinde sichtbar bleiben, alle Aufwendungen und Erträge separat erfasst werden und eindeutig der Gruppierung Bücherei zugeordnet sind. Dann gibt es nur noch eine Gesamtfinanzverwaltung der Pfarrgemeinde. Die neue Finanzbuchhaltung ist notwendig, da es durch sie möglich wird – auch in Hinblick auf die kommende Umsatzsteuer – alle Finanzvorgänge in den Pfarreien einfacher, vollständig und transparent darstellen zu können.
Die bislang vorhandenen Einzelkonten der Gruppierungen – also auch das Konto der Bücherei – werden aufgelöst und die Gelder auf das Pax-Bank-Konto der Pfarrei transferiert. Diese Guthabenbeträge werden dort als Rücklagen erfasst und bspw. als „Rücklage Bücherei“ geführt. Dadurch ist klar festgehalten, welcher Betrag welcher Gruppierung zuzuordnen ist.
Jede KÖB kann für 1-2 Personen des Büchereiteams einen Einblick in die Kostenstelle der Bücherei erhalten. Der Einblick in die KÖB-Kostenstelle kann beim zuständigen Pfarrbüro beantragt werden.
Lesen Sie hierzu ergänzend das Infoschreiben "Neue Finanzbuchhaltung und DIAMANT". Sie finden es rechts zum Herunterladen.
- Finanzielle Abwicklungen auf zwei Schienen:
a) Rechnungen an die Zentrale Buchhaltungsstelle
Alle Rechnungen, die die Bücherei erhält, werden durch die Büchereileitung sachlich geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Danach werden die Rechnungen ins zuständige Pfarrbüro gebracht. Dort werden sie mit einem Barcode beklebt. Durch diesen ist ersichtlich, aus welcher Kirchengemeinde die Rechnung stammt und er enthält gleichzeitig eine Belegnummer, durch die die Rechnung jederzeit bei Bedarf wiedergefunden werden kann. Zusätzlich wird ein sogenannter Kontierungsstempel auf die Rechnung gesetzt und mit der Kostenstelle der Bücherei sowie der Kostenart versehen. Im Anschluss wird sie eingescannt und per Mail an die Zentrale Buchhaltungsstelle (ZBS) in Mainz geschickt. Die der KÖB zugeteilte Kostenstelle weist die Rechnung als zur Bücherei gehörig aus. Die nötigen Unterschriften des Trägers holt die Zentrale Buchhaltungsstelle auf digitalem Wege ein. Die Zahlung wird dann von der ZBS zur Buchung angewiesen und auf der Kostenstelle der KÖB entsprechend als Ausgabe vermerkt.
Je nach Absprache mit dem Pfarrbüro kann – falls von der KÖB gewünscht – die Bücherei auch Barcodes und eventuell einen Kontierungsstempel erhalten und den Scan-Versand selbst (ohne den Gang zum Pfarrbüro) übernehmen.
Der jeweilige Stand der Kostenstelle wird durch die KÖB im Buchhaltungssystem direkt eingesehen oder wird der KÖB-Leitung monatlich bzw. bei Bedarf mitgeteilt.
b) Bareinzahlungen und Barausgaben
Alle Bareinnahmen und -ausgaben werden von der Bücherei genau dokumentiert („Barkassenverwaltung“). Hierzu könnte z.B. die BVS-Buchhaltung verwendet werden, auch das Führen einer Excelliste o.Ä. ist denkbar. Etwa monatlich sollten die Informationen (Ein- und Ausgaben, Stand Barkasse) an die Zentrale Buchhaltungsstelle übermittelt werden. Das genaue Vorgehen hierbei ist mit dem jeweiligen Pfarrbüro zu besprechen (mehr dazu in der Beispielsammlung unter dem Punkt „Barkasse, Barkassenverwaltung, Bargeldeinzahlung“).
Zu Beginn erhalten die KÖBs i.d.R. einen „Vorschuss“ aus dem Pfarrbüro von z.B. 500,- € für ihre Barkasse.
Beachten Sie zum Punkt 2 "Finanzielle Abwicklungen auf zwei Schienen" auch das Infoschreiben "Sachkonten, Statistik, Handkasse" und die zugehörige Übersichtstabelle "Sachkonten und KÖB-Statistik". Die beiden Dateien finden Sie rechts zum Herunterladen.
- Konkrete Beispiele für Vorgehensweisen
Weiter unten findet sich eine Sammlung von Fragen und Antworten zu Fällen (FAQs), die in der Büchereiarbeit auftreten können. Die Liste wird stetig ergänzt und auf der Fachstellenhomepage bereitgestellt.
- Hilfestellung und Ansprechpartner
Das zuständige Pfarrbüro ist erster Ansprechpartner für alle Verwaltungsangelegenheiten. Hier werden die verbindlichen Vorgehensweisen abgesprochen.
Immer können auch die dezentralen Verwaltungsstellen (bisherige Rendanturen) angefragt werden. Die Mitarbeiter/innen sind Angestellte des Bistums. Die Stellen sind von Montag bis Freitag besetzt.
Schließlich sind auch Anfragen bei der ZBS in Mainz möglich:
fachadministration-finanzen@bistum-mainz.de