Schmuckband Kreuzgang

Rundfunkbeitrag

Keine Abgabe für KÖBs nötig

Geldscheine (c) Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash
Geldscheine
Datum:
Mo. 2. Juni 2025
Von:
Marcel Schneider

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob in KÖBs die Rundfunkbeitragspflicht besteht. Ehrenamtlich betriebene Büchereien müssen keinen Beitrag zahlen!

Auf der Seite des Beitragsservices findet sich folgender Hinweis: „Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig." Sofern die Bücherei also nur von Ehrenamtlichen betrieben wird, sind dort keine Beschäftigten anzugeben und aus diesem Grund zumeist kein Beitrag zu zahlen. Als Beschäftigte gelten nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitbeschäftigte.

Zum Hinweis auf rundfunkbeitrag.de