Die Frage 12.1 der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) kann nur mittels eines automatisierten und standardisierten Verfahrens "ausgefüllt" werden. Wie sich eine KÖB hierfür anmelden kann, kann der neu erarbeiteten Schritt-für-Schritt-Anleitung entnommen werden.
Die Deutsche Bibliotheksstatistik stellt die nationale Statistik des deutschen Bibliothekswesens dar. Wie viele von Ihnen vermutlich wissen, fließen auch Ihre Angaben, die Sie der Fachstelle jedes Jahr mit den Statistikunterlagen zukommen lassen, zu großen Teilen in diese mit ein. Dadurch sind auch die Katholischen Öffentlichen Büchereien mit Ihrer bedeutenden Arbeit für die Gesellschaft in dieser wichtigen Statistik präsent. Immerhin sind über 3.000 von den ca. 7.500 öffentlichen Bibliotheken Katholische Öffentliche Büchereien! Für die KÖBs ist die DBS eine äußerst prominente und weithin sichtbare Plattform, um die eigene Leistungs- und Zukunftsfähigkeit darzustellen und sich zu positionieren. Und auch für Argumentationen gegenüber politischen Verantwortlichen ist die DBS eine entscheidende Quelle.
Eine der Fragen der DBS, nämlich das Feld 12.1 Virtuelle Besuche (visits) kann nur mittels eines automatisierten und standardisierten Verfahrens beantwortet werden, weshalb hinter dieser Frage auch die Bemerkung "FÜR EINGABE GESPERRT" zu lesen ist. Für dieses Verfahren muss sich jede Bücherei aktiv selbst anmelden.
Sehr viele der KÖBs haben die ganze Zeit virtuelle Besuche vorzuweisen! Dies sind nämlich alle Besuche (Aufrufe) ihrer Homepages und/oder der Onlinekataloge (BVS eOPACs). Diese Besuche werden aktuell leider nur noch nicht für die DBS gezählt. Dadurch scheint es in der DBS so, als gäbe es in KÖBs im Bistum Mainz keine virtuellen Besuche!
Wie KÖB-Teams aus dem Bistum Mainz ihre virtuellen Besuche für die DBS zählen lassen können zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung, die weiter unten zum Download bereit steht. Bei Fragen können sich interessierte Büchereien bei der Fachstelle melden.
Die Teilnahme am Zählverfahren ist für Büchereien kostenfrei. Das Verfahren muss auch nicht jedes Jahr neu beantragt werden.