Informationen für Einsatzstellen

come in we are open

Die Begleitung im FSJ ist uns auch gegenüber den Einsatzstellen wichtig. Diese Begleitung umfasst folgende Angebote:

  • Anleitungstag
  • Treffen für neue Anleitungen
  • Anleitungscafés
  • Kontinuierliche Ansprechperson während des Kursjahres
  • Beratung in Krisensituationen
  • Arbeitsmaterial für Anleitungen

Wir freuen uns über jede neue Kooperationsanfrage.

Tafel


Häufige Fragen

Das FSJ ist ein Orientierungsjahr und soll mit dazu beitragen, dass die jungen Menschen in dieser Zeit Erfahrungen machen, die sie beruflich und persönlich weiterbringen. Im FSJ erleben sie soziale Berufe in der Praxis und engagieren sich für andere Menschen. Während des Jahres werden sie dabei  von uns als Träger des FSJs pädagogisch begleitet.

Grundsätzlich gibt es nur die Voraussetzung, dass die Person die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben musst und zum Dienstende maximal 26 Jahre alt sein darf.

Einrichtungen können FSJ Einsatzstelle beim BDKJ Diözesanverband Mainz werden, wenn...

- sie gemeinwohlorientiert sind

- Arbeitsmarktneutralität gegeben ist. Freiwillige werden als zusätzliche Hilfskraft eingesetzt, die hauptamtlich Beschäftigte unterstützen, aber nicht ersetzen

- sie das FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr im Sinne eines Lerndienstes mitgestalten

- eine fachliche Einarbeitung und kontinuierliche Anleitung der Freiwilligen, sowie eine gleich bleibende Ansprechperson während des Jahres gewährleistet ist

- die Arbeits- und Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden

- die Freiwilligen für die gesetzlich vorgeschriebenen Bildungstage freigestellt werden

- die Aufgaben der Freiwilligen in einer Tätigkeitsbeschreibung festgehalten sind und Lernziele vereinbart werden

- die Finanzierung der Kosten für den/die Freiwillige*n geklärt ist

- sie zur Kooperation mit dem FSJ Träger bereit sind

- sie die Qualitätsstandards der Kath. Trägergruppe bejahen und umsetzen.

Für die Anerkennung ist eine Stellenbeschreibung notwendig. Zudem erfolgt ein Besuch eines/einer Referenten*in des Referats Freiwilligendienste. 

Nein, es ist nicht erforderlich, eine katholische Einrichtung zu sein.

Insgesamt entstehen für die Einsatzstelle monatliche Kosten in Höhe von mindestens ca. 630 Euro bis hin zu knapp 900 Euro. Der genaue Betrag ist abhängig davon, ob Fahrtkosten entstehen oder ob eine Unterkunft gestellt wird Eine genaue Kostenaufstellung finden Sie in unseren Downloads.  

Ein FSJ dauert mindestens 6 Monate. Maximal sind 18 Monate möglich. Die Regeldauer sind 12 Monate. Das FSJ ist grundsätzlich ein Vollzeitdienst.

Das klassische FSJ startet am 01. August oder 01. September. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit am 01. April oder 01. Oktober für sechs oder für zwölf Monate zu beginnen. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist ebenfalls möglich.

Auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit zurzeit 39 Stunden. Die konkreten Arbeitszeiten richten sich nach dem Dienstplan der Einsatzstelle. Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, d.h. sie dürfen nicht zu früh, nicht zu lange und nicht zu spät arbeiten. Für alle Freiwilligen gilt, dass Nachtdienst nicht erlaubt ist.

Die FSJler/innen sind während des FSJs sozialversichert. Die Sozialversicherung beinhaltet die Kranken-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die FSJler/innen müssen selbst sozialversichert sein und können nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden komplett von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.

Die Bemessung des Urlaubs richtet sich nach den tarif- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der Einsatzstelle gelten. Gewöhnlich sind es 26 Arbeitstage pro Jahr. Auch kommen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung. Während den Bildungswochen darf kein Urlaub gewährt werden.

Eine Kündigung kann sowohl von Seiten der Freiwilligen als auch von der Einsatzstelle oder dem Träger ausgesprochen werden. In der Regel streben wir eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen an.

Als FSJ Träger sind wir dafür verantwortlich, dass die Freiwilligen während des FSJs gut begleitet werden und sie die Möglichkeiten haben, sich mit anderen über die Erfahrungen auszutauschen. Dazu gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen 25 Bildungstage, die in fünf Seminarblöcken, sogenannten Biwos (Bildungswochen) von Montag bis Freitag stattfinden. Im FSJ Flexi mit sechs Monaten sind es drei Biwos. Die Seminare finden in festen Gruppen statt. Eine FSJ-Gruppe besteht aus 25-30 FSJler/innen. Jede Gruppe hat eine hauptamtliche Kursgruppenleitung. Außerdem werden die Kursgruppenleitungen noch durch drei ehrenamtlich Teamende pro

Gruppe unterstützt. Zusätzlich besuchen wir die FSJ-Kraft in der Einrichtung, unterstützen Sie bei Ihren Interessen und helfen, Probleme zu lösen.

Für die Einsatzstellen werden jährlich ein Fachtag für Anleitungen bei uns im bischöflichen Jugendamt  sowie zwei regionale Anleiter-Cafés zum Austausch untereinander mit Referent/innen von uns angeboten.

Die FSJler*innen können sich direkt bei Ihnen bewerben. In dem Fall weisen Sie bitte darauf hin, dass die Bewerber*innen sich auch bei uns bewerben müssen.

Die andere Möglichkeit ist, dass wir eine Bewerbung erhalten und Ihre Einsatzstelle vorschlagen, wenn es mit den Wünschen der/des Bewerbers übereinstimmt.

In jedem Fall findet eine Hospitation des/der Bewerbers/in statt. Anschließend meldet der/die Bewerber*in bei uns rück, ob er/sie sein/ihr FSJ bei Ihnen ableisten möchte. Falls Sie nach der Hospitation Bedenken haben sollten, so teilen Sie uns dies bitte mit.

Ihre Frage wurde hier nicht beantwortet? Dann wenden Sie sich gerne an fsj@bistum-mainz.de.