SONDERURLAUB:
Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit wie Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber.
Wenn du ehrenamtlich bei einem Mitgliedsverband des BDKJ oder einer katholischen Pfarrgemeinde aktiv bist, ist hier der richtige Weg zur Freistellung in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Bitte beachte dabei, dass es für Hessen und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Regelungen gibt. Alle Infos dazu findest du auf diesen Seiten.
Dauer der Freistellung
Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage jährlich. Die Freistellung kann auch in halben Arbeitstagen beantragt werden. Weitere Infos vom land RLP: https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/freistellung/
Informationen
Solltest du Fragen zum Thema Freistellung haben, wende dich an uns:
0 61 31 - 25 36 13
Oder schicke uns eine Mail an:
Ea-freistellung@bistum-mainz.de
Link zu konkreten Infos und Downloads
https://bistummainz.de/jugend/unterstuetzung/freistellungsantrag/