Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Gemeindemitgliedern gewähltes Gremium und sorgt zusammen mit dem Pfarrer für Leben und Wirken in der Gemeinde. Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer bei allen Angelegenheiten, die ihm als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind.
Die einzelnen Pfarrgemeinderäte fühlen sich bestimmten Schwerpunktthemen besonders verpflichtet: Jugend, Festausschuss, Caritas, Ökumene, Familie, Liturgie und Verkündigung und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Pfarrgemeinderäte stehen der Gemeinde für Anregungen und Fragen gerne zur Verfügung.
Die Wahlperiode der Mitglieder des Pfarrgemeinderates beträgt jeweils 4 Jahre.