Der Verwaltungsrat unserer Kirchengemeinde verwaltet das kirchliche Vermögen und vertritt diese in Vermögensfragen über bauliche Maßnahmen sowie Renovierungen an kirchlichen Räumen. Weiterhin gehört der Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde und die Feststellung der Jahresrechnung zu seinem Aufgabenbereich.
Die Wahlperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt jeweils 4 Jahre.