Für den Besuch der Gottesdienste in den Kirchen unserer Pfarreien St. Luzia und Odilia in Hesselbach, St. Leonhard und Konrad in Beerfelden und St. Sophia in Erbach gilt die 3G-Regel, die Teilnahme ist mit gültigen Impf-, Genesenen- und Testnachweisen möglich. Der Mund-Nasenschutz (medizinische Maske) ist während des gesamten Gottesdienstes (außer beim Kommunionempfang) zu tragen. Unverändert gilt die Maskenpflicht auch am Platz.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Gottesdiensten ist nicht mehr erforderlich.
Durch die Anwendung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts wird der passende Schutz für die BesucherInnen und Mitwirkenden der Gottesdienste hergestellt.
Beim Besuch der Gottesdienste und Andachten müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.
Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden sind zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet, auch am Platz. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Quelle: Bistum Mainz