3G gelten beim Besuch der Gottesdienste und Andachten

Keine Anmeldung mehr erforderlich!

Stop Corona (c) Peter Weidemann by Pfarrbriefservice
Stop Corona
Datum:
Mo. 14. März 2022
Von:
Kirchenverwaltungsräte | Pfarrbriefredaktion

Für den Besuch der Gottesdienste in den Kirchen unserer Pfarreien St. Luzia und Odilia in Hesselbach, St. Leonhard und Konrad in Beerfelden und St. Sophia in Erbach gilt die 3G-Regel, die Teilnahme ist mit gültigen Impf-, Genesenen- und Testnachweisen möglich.  Der Mund-Nasenschutz (medizinische Maske) ist während des gesamten Gottesdienstes (außer beim Kommunionempfang) zu tragen. Unverändert gilt die  Maskenpflicht auch am Platz.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an den Gottesdiensten ist nicht mehr erforderlich.  

Durch die Anwendung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts wird der passende Schutz für die BesucherInnen und Mitwirkenden der Gottesdienste hergestellt.

Beim Besuch der Gottesdienste und Andachten müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.

  • Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regelung. Sie müssen also keinen Test machen.
  • Kinder und Jugendliche über 12 Jahren müssen entweder einen negativen Nachweis von einer Teststation mitbringen oder wenn die Kinder regelmäßig in der Schule getestet werden, reicht der Nachweis der Schule aus, wenn er in schriftlicher Form vorhanden ist (z.B. Test-Heft)
  • Ist ein Kind über 12 Jahren geimpft oder genesen, muss es ebenfalls einen Nachweis vorbringen, wie die Erwachsenen auch

Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden sind zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet, auch am Platz. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Quelle: Bistum Mainz