St. Sophia's Finanzen

Jahresrechnung 2020 wird öffentlich ausgelegt

Räderwerk (c) Johannes Simon by Pfarrbriefservice.de
Räderwerk
Datum:
Sa. 8. Jan. 2022
Von:
Pfarrbriefredaktion

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, das kirchliche Vermögen innerhalb der Kirchengemeinde zu verwalten, die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr zu vertreten und das Vermögen der Kirchengemeinde zu vertreten. Dazu gehören auch Haushaltsplan und Jahresrechnung, die jetzt öffentllich ausgelegt wird.

Die Jahresrechnung 2020 wurde vom Kirchenverwaltungsrat festgetellt und liegt jetzt ab 15.01.2022 für zwei Wochen öffentlich aus. Wenn Sie Einsicht nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Pfarrbüro ( stsophia@gmx.de), an dem Sie unter Corona-Schutzmaßnahmen (3G, Abstandsregel und Maskenpflicht, Nachverfolgung) Zugang zum Pfarrbüro in der Erbacher Hauptstraße 44 erhalten.

Nach der öffentlichen Auslage wird die Jahresrechnung anschließend dem Bischöflichen Ordinariat in Mainz zur Prüfung und Anerkennung vorgelegt.

Warum ein Kirchenverwaltungsrat?

Als juristische Person ist die Kirchengemeinde eine rechtsfähige Einheit, die von den Mitgliedern losgelöst im Rechtsleben wie jedes Individuum auftreten kann. Als juristische Person ist die Kirchengemeinde selbst nicht in der Lage, zu handeln. Zum Handeln bedarf sie vielmehr eines „Organs“, das sie im Rechtsverkehr vertritt, nämlich den Verwaltungsrat. Dieses setzt sich zusammen aus natürlichen Personen.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG) von 1979, zuletzt geändert 2019.