Wir stehen zur Pfarreigründung zum 01.01.2026

Fünfte Pastoralraumkonferenz der Kath. Kirche im Odenwaldkreis

Mitglieder des AK ISK übergeben der Leitung des Pastoralraumes den Entwurf eines ISK - v.l. Diakon Volkmar Raabe, PGR-Vorsitzende von Bad König Rita German, Koordinator des Pastoralraumes Pastoralreferent Cyriakus Schmidt, Leitender Pfarrer des Pastoralraumes Pfarrer Harald Poggel, (c) Pastoralraum Odenwaldkreis/NN
Mitglieder des AK ISK übergeben der Leitung des Pastoralraumes den Entwurf eines ISK - v.l. Diakon Volkmar Raabe, PGR-Vorsitzende von Bad König Rita German, Koordinator des Pastoralraumes Pastoralreferent Cyriakus Schmidt, Leitender Pfarrer des Pastoralraumes Pfarrer Harald Poggel,
Datum:
Mi. 5. Juli 2023
Von:
Volkmar Raabe

Odenwaldkreis. Auf dem Weg zu einer katholischen Pfarrei im Odenwaldkreis fand dieser Tage die fünfte Pastoralraumkonferenz in Bad König statt. Bei der Konferenz standen zwei wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung. Es ging um das Votum für den Zeitpunkt der neuen Pfarreigründung sowie um die Finanzierung der Pastoralraumarbeit. Durch den Arbeitskreis Institutionelles Schutzkonzept (ISK) wurde der Konferenz der Entwurf des ISK Pastoralraum Odenwald vorgelegt.

 

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Mit einer gewissen Spannung wurde das Votums zum Zeitpunkt der neuen Pfarreigründung erwartet. Bereits in der ersten Phase des Pastoralen Weges hatte man sich auf den 1.1.2026 geeinigt. Dieses Datum musste aus kirchenrechtlichen Gründen durch die bestehenden Gremien der Kirchengemeinden und von der Pastoralraumkonferenz genehmigt und nun als Empfehlung dem Bischof in Mainz vorgelegt werden. In den Gremien der Kirchengemeinden stimmten 84,6 % und in der Pastoralraumkonferenz 93,9 % der Neugründung einer Pfarrei für den gesamten Odenwald zum 1.1.2026 zu. Dieses eindeutige Votum wird nun Bischof Peter Kohlgraf vorgelegt werden, der das Datum für die Auflösung der jetzigen Kirchengemeinden und das Neugründungsdatum verbindlich festlegt.

In der Bischöflichen Ordnung für die neuen Pastoralräume heißt es zur Finanzierung: Die Sachkosten der Pastoralraumarbeit werden nur teilweise durch einen Zuschuss des Bistums gedeckt. Die verbleibenden Kosten sind von den Pfarrgemeinden des Pastoralraums über eine Umlage zu tragen. Um die Finanzierung planbar zu machen, wurde von der Pastoralraumkonferenz den Gremien der Kirchengemeinden der Vorschlag unterbreitet, pro Katholik 30 Ct jährlich zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzierungsumlage wurde zwar mehrheitlich von den Gremien befürwortet, jedoch wäre zur Umsetzung eine Einstimmigkeit notwendig gewesen. Der Beschluss einer Alternative für eine Finanzierungsumlage wurde vertagt.

Die im nächsten Jahr stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen können auf Antrag der Gremien der Kirchengemeinden bei einer Pfarreineugründung zum 1.1.2026 in den Kirchengemeinden ausgesetzt werden. Diese Aussetzung wurde von sechs Kirchengemeinden bereits beim Bistum Mainz beantragt.

Der Arbeitskreis ISK trifft sich seit Januar regelmäßig. Aufgabe ist es, ein Institutionelles Schutzkonzept für die Kirchengemeinden und die spätere neue Pfarrei zu entwickeln. Das ISK soll Grundlagen festschreiben, dass Übergriffe und sexualisierte Gewalt in der kirchlichen Arbeit keinen Platz haben! Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sollen sich bei der Teilnahme an kirchlichen Angeboten wohlfühlen und diese als sichere Orte erleben. Bei der Pastoralraumkonferenz wurde dazu ein Entwurf durch den Arbeitskreis vorgelegt, der nun zur Prüfung an das Bistum übersandt wurde. Danach ist der Entwurf durch alle Gremien der jetzigen Kirchengemeinden zu beraten und in Kraft zu setzen.

Es folgten die Berichte aus den einzelnen sieben Projektgruppen (PG). In der PG Gebäude läuft derzeit die Bestandsaufnahme und Bewertung der vorhandenen Gebäude. Die PG Gottesdienst will bis zum ersten Advent 2024 eine gemeinsame Gottesdienstordnung vorlegen und erproben. Wie soll Glaubensweitergabe in Zukunft unter Berücksichtigung geringer werdender finanzieller Mittel und personeller Ressourcen aussehen ist die zentrale Frage der PG Katechese. Die Zurückhaltung bei den Pfarreien zu dem Thema Vermögen macht die Arbeit der PG Vermögen nicht einfacher. Hier hofft die PG Vermögen auf die baldige Einstellung eines Verwaltungsleiters, der die PG unterstützen kann.

Insgesamt sieht der leitende Pfarrer des Pastoralraumes Odenwaldkreis Harald Poggel den Gesamtprozess Pastoraler Weg auf einem guten Weg und sieht einer Pfarreineugründung im Januar 2026 positiv entgegen.

Zur Information

Die Pastoralraumkonferenz ist das umfassendste Beratungs- und Beteiligungsgremium in den neuen Pastoralräumen. In ihr sind alle Priester und Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent(inn)en und viele weitere kirchliche Mitarbeiter(innen) Mitglied. Alle Pfarrgemeinderäte, Gemeinderäte anderer Muttersprache und Kirchenverwaltungsräte sind vertreten. Hinzu kommen Vertreter(innen) der Caritas-Einrichtungen, der Kindertageseinrichtungen und katholischen Schulen, der Ordensgemeinschaften und katholischen Verbände sowie weiterer Kirchorte.