anbei eine Anregung für einen Gottesdienst am 3. Fastensonntag.
Zudem möchte ich informieren, mit welchen Regeln wir bis auf weiteres unsere Gottesdienste feiern:
Der Pfarrgemeinderat hat am Montag Abend beraten, mit welchen Regeln wir künftig - auch nach dem 20. März - Gottesdienste in St. Rochus feiern. Dabei haben wir auch die weiter steigenden Zahlen im Blick gehabt. Bis auf weiteres gilt:
Für alle Gottesdienste gilt die 3G-Regel; es bleibt bei der Maskenpflicht - auch am Platz. FFP2-Masken für alle ab 16 Jahre. Kinder können eine medizinische Maske tragen, wenn sie FFP2 nicht „vertragen“.
Die Abstandsregel entfällt, es können also ab sofort auch Menschen aus unterschiedlichen Haushalten in einer Bank sitzen. Wir können alle Bänke in der Kirche belegen.
Die „grünen Smileys“ an den Bänken bleiben zunächst einmal, müssen aber nicht beachtet werden. Keiner weiß ja, ob wir nicht in die Situation kommen, dass auch das Abstandsgebot wieder gelten wird.
Sie sind gebeten, sich auch weiterhin zu den Gottesdiensten anzumelden. Für alle, die ihr Impfzertifikat im Büro hinterlegt haben, soll das eine Erleichterung sein, nicht den Nachweis etc. bei sich tragen zu müssen.
Künftig wird es am Wochenende und an den Feiertagen in KASTEL zwei Listen geben. Eine für Angemeldete und eine für Menschen, die sich nicht angemeldet haben, aber den Gottesdienst besuchen möchten. Das soll die Arbeit der Ordnungsdienste ein wenig erleichtern.
Ihnen allen und Ihren Angehörigen ein schönes Wochenende und einen gesegneten Sonntag!
Lassen wir nicht nach in unserem Gebet für ein Ende des Krieges gegen die Ukraine und für die Bekehrung des russischen Diktators und seiner Regierung.
Ihr Pfarrer Jörg Swiatek