Ein Nachweis der Bedürftigkeit ist notwendig
- (Sozialhilfe- oder Wohngeldbescheid, OfW im Ausweis o.ä.)
- Kostenbeitrag 1,-- € pro Abholer
Die Ausgabe der Lebensmittel findet auch während der Einschränkungen durch die Coronal-Pandemie statt.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Tragen Sie einen med. Mund-Nasen-Schutz
- Halten Sie 1,5 - 2 Meter Abstand zu anderen Personen
- Verzichten Sie aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kunden auf das "Freihalten von Plätzen" für weitere Personen
- Bei Nichteinhaltung wird die Lebensmittelausgabe sofort eingestellt