Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. In den Statuten des Bistums Mainz heißt es dazu: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen."
Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen 4 und 14 Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitgliederzahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderem Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an.
Ebenso gehören die hauptamtlichen Mitglieder der Pfarrei kraft Amtes zum Pfarrgemeinderat: