Der PGR dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß dem Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Aufgabe des PGR ist es, die gemeinsame Sendung aller Mitglieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Er ist ein Gremium, das beratend an der Leitung der Gemeinde beteiligt ist. Der PGR berät über die liturgischen, katechetischen und caritativen Aufgaben der Pfarrgemeinde. Der Pfarrer und die übrigen Mitglieder sollen sich über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der PGR wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates. Er kann zu Pfarrversammlungen einladen. Und es gibt gemäß Statuten § 2 eine Vielzahl weiterer Aufgaben.
Seine Mitgliederzahl ist abhängig von der Katholikenzahl. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wer katholisch ist und in der Pfarrgemeinde seinen Wohnsitz hat. Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Mitglieder des PGR werden für 4 Jahre gewählt. Das Gremium tagt nach Bedarf. Es wird schriftlich mit Tagesordnung eingeladen. Die Sitzungen sind öffentlich. Der PGR soll regelmäßige Reflexions- und Besinnungstage durchführen.
Bistum Mainz: Statuten für Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, 2007
Folgende Personen engagieren sich für Sie in Ihrer Gemeinde (J: Jugendvertreter):
Erster Vorsitzender: Dr. Arnold Stellmann
Weitere Mitglieder:
Erster Vorsitzender: Lucas Kraft
Weitere Mitglieder:
Erster Vorsitzende: Ursula Laumann-Jeschonneck
Zweite Vorsitzende: Annette Hölter
Schriftführerin: Gabriele Feneis
Weitere Mitglieder: