Die Sendung der Kirche angesichts sich verändernder Zeit- und Lebensverhältnisse ist durch eine kooperative Pastoral lebendig zu gestalten. So sind möglichst alle Menschen im Pfarrgebiet mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen.
Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter der Leitung eines Pfarrers. In jeder Pfarrgruppe ist ein Seelsorgerat zu bilden. Er besteht aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern. In Pfarrgruppen ist es möglich, den SSR durch die Gesamtheit der Pfarrgemeinderäte zu bilden.
Der SSR formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge (Kooperationsvertrag). Er hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und die sozial-caritativen Dienste wach und fördert deren Zusammenarbeit. Er koordiniert die Öffenlichkeitsarbeit.
Vorsitzender des SSR ist der Pfarrer. Das Gremium tagt mindestens dreimal jährlich. Es wird schriftlich mit Tagesordnung eingeladen. Es gibt ein Protokoll. Die Sitzungen sind öffentlich. Der SSR bildet nach Bedarf Sachausschüsse oder Projektgruppen. Die Amtsdauer des SSR beträgt vier Jahre und orientiert sich an der Amtsdauer des Pfarrgemeinderates.
Bistum Mainz: Statuten für Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, 2007