Der VR verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde gemäß Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Er beschließt einen Haushaltsplan, stellt die Jahresrechnung fest, und führt das Vermögensverzeichnis.
Der VR wird vom PGR gewählt. Der Pfarrer ist Vorsitzender. Seine Mitgliederzahl ist abhängig von der Katholikenzahl in der Gemeinde. Die Amtszeit entspricht der Amtszeit des PGR. Die Mitgliedschaft im VR ist ein Ehrenamt und wird unentgeltlich ausgeübt. Er tagt nach Erfordernissen. Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt schriftlich. Es wird ein Protokoll geführt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Bestimmte Rechtsgeschäfte und Rechtsakte bedürfen der Genehmigung des Bischöflichen Ordinariates, so z. B. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Aufnahme von Darlehen, Dienst- und Arbeitsverträge, Bausachen, Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge über 10.000,00 € Gegenstandswert.
Bistum Mainz: Statuten für Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, 2007