Der Gesamtpfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das von allen Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Im Bistum Mainz wurde dieses Anliegen des II. Vatikanischen Konzils früh umgesetzt, und 1968 fanden die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Der Gesamtpfarrgemeinderat setzt sich derzeit aus 19 Mitgliedern zusammen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und vierzehn Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt.
Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Arbeitsfelder und -schwerpunkte sind unter anderem Sakramentenkatechese, Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Ehe- und Familienpastoral, Seniorenarbeit, Feste und Feiern oder Ökumene. In der Öffenlichkeit berichtet er über seine Arbeit und Aktivitäten und hält Kontakt zu kommunalen Gemeinden.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde sowie das Vermögen nach außen. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt weiterhin die Jahresrechnung fest. Der Verwaltungsrat bestellt einen Kirchenrechner, soweit die entsprechenden Aufgaben nicht durch eine andere kirchliche Stelle wahrgenommen werden. Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates. Die Mitglieder werden vom Pfarrgemeinderat gewählt.