Diese Frage stellen sich viele Menschen immer wieder. In fast allen Gottesdiensten geht das Kollektenkörbchen herum oder wir werfen eine Spende in die Opferkästen in unseren Kirchen.
Die Antwort auf die Frage ist nicht in einem Satz zu geben, deshalb hier ein paar erläuternde Informationen. Es gibt klare Regeln, die unsere Kirchengemeinden und die Verantwortlichen zu beachten haben.
Zunächst einmal gibt es einige sog. „Hauptkollekten“ im Jahreslauf, bei denen das gesammelte Geld zu 100% an die entsprechende Organisation weitergeleitet wird. Dazu gehören z.B. Missereor in der Fastenzeit, Adveniat an Weihnachten, die Kollekte Renovabis an Pfingsten oder auch die Sternsingeraktion, bei der der Erlös an das Kindermissionswerk für das Aktionsprojekt oder Land weitergeleitet wird. In ähnlicher Weise läuft das bei Sonderkollekten, die kurzfristig etwa bei Katastrophen und ähnlichem angesetzt werden. In den meisten Fällen könnte man ebenso eine direkte Überweisung tätigen, was auch etliche Menschen tun.
Daneben gibt es kleinere Kollekten, die sog. „Nebenkollekten“ (etwa für die Gefängnisseelsorge, die kirchliche Medienarbeit o.ä.), bei denen ein Teil abgeführt und ein Teil in der Kirchengemeinde behalten wird. An allen anderen Sonntagen ist die Kollekte direkt für den Haushalt der Ortspfarrei bestimmt. Wer also bewusst etwas für den Unterhalt der Kirche, die Jugendarbeit vor Ort oder Anschaffungen in der Kirchengemeinde tun möchte, ist hier richtig. Natürlich ist auch ganz unabhängig von der Kollekte eine Spende auf das Konto der Kirchengemeinde oder eine Spende im Opferstock der Kirche immer hilfreich und sehr gerne gesehen.
Diese Gelder sind eine wichtige Einnahmequelle in der Kirchengemeinde neben der Zuteilung aus Kirchensteuermitteln.
Ein Sonderfall ist die Caritas-Kollekte und die Haussammlung, die zwischen der Caritas vor Ort für direkte Hilfen und dem Caritasverband (z.B. für allgemeine und Beratungsangebote) aufgeteilt wird.
In den Gottesdienstordnungen werden wir auf die Kollekten hinweisen.
Die Konten unserer Kirchengemeinden - auch für ihre Spendenzahlungen:
Kath. Kirchengemeinde Maria Hilf Aschbach (und Kocherbach)
IBAN: DE95 3706 0193 4003 0820 03
Kath. Kirchenkasse Hl. Familie und Hl. Walburga Hammelbach
IBAN: DE14 3706 0193 4002 9980 04
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. U.-Schönmattenwag
IBAN: DE11 3706 0193 4002 8770 02
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes Bapt. U.-Schönmattenwag - KiTa St. Marien
IBAN: DE86 3706 0193 4002 8770 10
Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Wald-Michelbach
IBAN: DE42 3706 0193 4004 4490 08
BIC für alle Kirchengemeinden bei der PAX-Bank Mainz: GENODED1PAX