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Der Verwaltungsrat

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Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Er ist Dienstgeber für alle Beschäftigten der Pfarrgemeinde und ihrer Einrichtungen (u. a. Kindergarten, Organisten, Chorleiter, Küster, Pfarrsekretärinnen, Reinigungspersonal, ...).

Die Rechte des Pfarreirates bleiben unberührt. Der Verwaltungsrat beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer und den gewählten Mitgliedern. Nach jeder Neuwahl wählt der Verwaltungsrat aus den gewählten Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden im Vertretungsfall vertritt.

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarreirat.

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 hat Bischof Kohlgraf gem. §22 Abs. 1 KVVG folgende Personen als Verwalter bestellt:

  • Pfarrer Thosten Geiß
  • Maturin Craplet
  • Francisco Payan Barrio
  • Dieter Pieroth
  • Pascal Strupp
  • Andreas Tschauder

Diese Bestellung gilt bis zur Konstituierung des Verwaltungsrats der Kirchengemeinde, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025.