Die Ehrenurkunden der Katholischen Büchereiarbeit im Bistum Mainz und andere Ehrungen werden auf schriftlichen Antrag verliehen. Der Antrag ist allerdings an keine Form gebunden, sondern kann per E-Mail erfolgen.
Anträge stellen können: Pfarrer, Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat, Büchereileitung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bücherei usw.
In der Regel sollte ein Anlass bestehen, in dessen Rahmen die Auszeichnung einer Bücherei-MitarbeiterIn erfolgt, z. B. Jubiläum der Bücherei, Neueröffnung neuer Räume, Ausscheiden der Mitarbeiterin... Und die Ehrung sollte öffentlich stattfinden, z. B. während einer Feierstunde in der Bücherei, während bzw. nach dem Gottesdienst in der Kirche. Verleihen sollte die Ehrenurkunde der Pfarrer oder ein/e Vertreter/in der Fachstelle oder des Bischöflichen Ordinariates, je nach Anlass und Rahmen der Ehrung.
Wenn Sie Ehrenurkunden beantragen möchten, teilen Sie uns bitte mit:
Für die Ausstellung der Urkunden und evtl. notwendiges Zusenden benötigen wir natürlich ein paar Tage Zeit. Bitte beachten Sie dies bei der Antragstellung.
Folgende "Ehrenurkunden der Katholischen Büchereiarbeit im Bistum Mainz" gibt es:
Ausnahmen von der oben genannten Mindestanzahl der Jahre in der Büchereiarbeit sind in begründeten Fällen möglich.