Schmuckband Kreuzgang

Ehrungen und Jubiläen -

Zu welchen Anlässen erfolgen Ehrungen?

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Datum:
Mi. 12. Sep. 2018
Von:
Marcel Schneider

In der Regel sollte ein Anlass bestehen, in dessen Rahmen die Auszeichnung einer Bücherei-MitarbeiterIn erfolgt, z. B. Jubiläum der Bücherei, Neueröffnung neuer Räume, Ausscheiden der Mitarbeiterin... Und die Ehrung sollte öffentlich stattfinden, z. B. während einer Feierstunde in der Bücherei, während bzw. nach dem Gottesdienst in der Kirche. Verleihen sollte die Ehrenurkunde der Pfarrer oder ein/e Vertreter/in der Fachstelle oder des Bischöflichen Ordinariates, je nach Anlass und Rahmen der Ehrung.

Die Ehrenurkunden der Katholischen Büchereiarbeit im Bistum Mainz und andere Ehrungen werden nur auf schriftlichen Antrag verliehen. Der Antrag ist allerdings an keine Form gebunden, sondern kann per Brief oder E-Mail erfolgen.

Anträge stellen können viele: Pfarrer, Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat, Büchereileitung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bücherei usw.

Wenn Sie Ehrenurkunden beantragen möchten, teilen Sie uns bitte mit:
Anlass der Auszeichnung und vorgesehener Rahmen der Verleihung, Termin der Verleihung,
Name, Vorname der/des zu Ehrenden, Mitarbeit in der KÖB seit (Jahre), Alter (Jahre).

Für die Ausstellung der Urkunden und evtl. notwendiges Zusenden benötigen wir natürlich ein paar Tage Zeit. Bitte beachten Sie dies bei der Antragstellung.

Folgende "Ehrenurkunden der Katholischen Büchereiarbeit im Bistum Mainz" gibt es:

Arbeit in der Bücherei, mindestens

  • 10 Jahre - Ehrenurkunde "Bronze"
  • 15 Jahre - Ehrenurkunde "Silber"
  • 20 Jahre - Ehrenurkunde "Gold"

Ausnahmen von der oben genannten Mindestanzahl der Jahre in der Büchereiarbeit sind in begründeten Fällen möglich.