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Sonderförderprogramm Digitaloffensive RLP - Antragsfrist bis 14.04.2022 verlängert!

Weitere Förderrunde 2022 mit einer interessanten Neuerung

Digitaloffensive RLP (c) Fachstelle Mainz
Digitaloffensive RLP
Datum:
Mo. 4. Apr. 2022
Von:
Marcel Schneider

In 2022 gibt es noch eine weitere Förderrunde zum Sonderförderprogramm „Digitaloffensive öffentliche Bibliotheken RLP“. Katholische Öffentliche Büchereien aus Rheinland-Pfalz haben erneut die Möglichkeit, Anträge für Fördermaßnahmen beim Land zu stellen.

Weiterführung des Sonderförderprogramms „Digitaloffensive Öffentliche Bibliotheken RLP“:

Informationen und Antragsformlare:
https://lbz.rlp.de/de/unsere-angebote/fuer-oeffentliche-bibliotheken/landesfoerderung/sonderprogramm-digitaloffensive-oeffentliche-bibliotheken-rlp

Dabei geht es um folgende Fördermaßnahmen:

  1. Digitale Technik für die Veranstaltungsarbeit und Bibliotheksausstattung (Höchstbetrag der Förderung bis max. 5.000 Euro)
    o   nicht nur digitale Technik für die Veranstaltungsarbeit, sondern auch die digitale Bibliotheksausstattung inkl. Schulungs- und Videokonferenztechnik und abtrennbare Arbeitsplätze bzw. Mediencarrels können gefördert werden
    o   auch Ergänzungsmaßnahmen (z.B. weitere Tablets)
  2. WLAN inkl. öffentlichem Internetzugang (Höchstbetrag der Förderung max. 1.000 Euro)
  3. Web-OPACs für kleine Bibliotheken (Übernahme der Kosten durch das Land bis Ende 2023)
  4. Digitale Medien für kleine Bibliotheken (Höchstbetrag der Förderung max. 1.500 Euro)

Hauptamtliche Bibliotheken können mit bis zu 80 Prozent und ehren- und nebenamtliche Bibliotheken sogar bis zu 90 Prozent gefördert werden!

Eine ausführliche Beschreibung der Fördermaßnahmen finden Sie hier:

https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Unsere_Angebote/Oeffentliche_Bibliotheken/Landesfoerderung/Digitaloffensive-OEBs-RLP-Kurzbeschreibung_fuer_Bibl-foerderung-2021-12-21.pdf

Insbesondere die Fördermaßnahmen 1.) und 4.) können für KÖBs sehr interessant sein! Beachten Sie die Förderkriterien und die benötigte Bestätigung der Kommune zur Bibliotheksversorgung (siehe unten). Melden Sie sich gerne bei der Fachstelle. Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Antrag.

Den Antrag für die Digitalförderung schicken Sie bitte - im Gegensatz zur Landesprojektförderung - direkt bis spätestens 14. April 2022 ans Landesbibliothekszentrum. Bitte lassen Sie der Fachstelle eine Kopie per Mail zukommen.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen auch die Ansprechpartner/innen bzw. die zuständigen Fachberater/innen des Landesbibliothekszentrums (LBZ) zur Verfügung.

Kirchliche Bibliotheken, die aus dem Sonderprogramm gefördert werden möchten, benötigen eine Bestätigung der Kommune, dass sie die Bibliotheksversorgung der Bevölkerung für die Kommune übernehmen. Das Formular bitte dann zusätzlich zum Antrag einreichen.

https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Unsere_Angebote/Oeffentliche_Bibliotheken/Landesfoerderung/2019-Kirchl-Bibl-Bestaetigung-Bibliotheksversorgung-Kommunen.docx