Vermietet wird das Haus an geschlossene Gruppen, die sich selbst verpflegen.
Bei Kinder- und Jugendgruppen muss die Leitung in Händen eines verantwortlichen Erwachsenen (mindestens 21 Jahren) liegen.
Der verantwortliche Leiter haftet persönlich für alle eventuell entstehenden Schäden. Ihm wird der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung empfohlen.
Die Haus- und Schwimmbadordnung wird mit der Anmeldung anerkannt.
Eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Bei kurzfristiger Abmeldung bzw. Nichinanspruchnahme der Belegung werden Ausfallgebühren erhoben.
Die Mindestbelegungszeit beträgt zwei Nächte. Wochenendbelegung geht grundsätzlich von Freitag (Spätnachmittag) bis Sonntag (Nachmittag)
Während der Ferienzeiten ist eine Wochenendbelegung nicht möglich.
Es besteht Bettwäschenzwang (Schlafsack genügt nicht!). Bett- und Küchenwäsche muss mitgebracht werden.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.
Das Haus ist besenrein zu verlassen. Müllbeseitigung erfolgt durch Eigenleistung nach Anweisung des Hausmeisters.