Mietbedingungen

  • Vermietet wird das Haus an geschlossene Gruppen, die sich selbst verpflegen.
  • Bei Kinder- und Jugendgruppen muss die Leitung in Händen eines verantwortlichen Erwachsenen (mindestens 21 Jahren) liegen.
  • Der verantwortliche Leiter haftet persönlich für alle eventuell entstehenden Schäden. Ihm wird der Abschluss einer persönlichen Haftpflichtversicherung empfohlen.
  • Die Haus- und Schwimmbadordnung wird mit der Anmeldung anerkannt.
  • Eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Bei kurzfristiger Abmeldung bzw. Nichinanspruchnahme der Belegung werden Ausfallgebühren erhoben.
  • Die Mindestbelegungszeit beträgt zwei Nächte. Wochenendbelegung geht grundsätzlich von Freitag (Spätnachmittag) bis Sonntag (Nachmittag)
  • Während der Ferienzeiten ist eine Wochenendbelegung nicht möglich.
  • Es besteht Bettwäschenzwang (Schlafsack genügt nicht!). Bett- und Küchenwäsche muss mitgebracht werden.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.
  • Das Haus ist besenrein zu verlassen. Müllbeseitigung erfolgt durch Eigenleistung nach Anweisung des Hausmeisters.