Aufgrund der angespannten Situation und der Weisungen aus Politik und Ordinariat gilt ab dem 4. Advent, beginnend mit dem Samstagabend (18.12.), in unseren Kirchen „3G". Die Ordnerdienste prüfen, dass alle Personen G-impft, G-nesen oder G-testet sind, entsprechende Nachweise sind mitzubringen.
Tests müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen, die Gültgkeit beträgt 24 Stunden (Antigen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Kinder unter 6 Jahren und solche, die noch nicht eingeschult sind, brauchen keinen Testnachweis. Bei schulpflichtigen Kindern genügt der Nachweis der regelmäßigen Testung an der Schule (Nachweisheft). Die Abstands- und Maskenpflicht gilt weiterhin für alle.
Pfarrer Clemens Matthias Wunderle: "Die gegenwärtige Lage erfordert abermals viel von uns allen. In unseren Kirchen können sich Menschen sicher fühlen. Wir nehmen gemeinsam die Verantwortung füreinander wahr. Da Nichtimmunisierte nur einen „einfachen“ Selbsttest benötigen, ist die Schwelle auch nicht so hoch, und wir können auf diese Weise Gemeinschaft halten, ohne jemanden auszuschließen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche, dass wir alle - soweit möglich – gesund bleiben oder gesund werden."