Der November ist der Monat, der uns nicht nur an die Vergänglichkeit alles Irdischen erinnert und uns an unsere Verstorbenen denken lässt, sondern uns einlädt, für sie zu beten. Dies geschieht für uns besonders in der Feier der Hl. Messe – und in diesen Tagen durch die Gewinnung des Allerseelenablasses. Dieser beinhaltet den „Nachlass zeitlicher Sündenstrafen“ für jene Sünden, die bereits (durch die hl. Beichte) erlassen sind. Sündenstrafen meint immer die Folge des Bösen, der Sünde und Schuld.
Voraussetzung sind die „üblichen Bedingungen“: Empfang der hl. Beichte, entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (oder Credo, Vaterunser, Ave Maria). Dazu kommen normalerweise:
* An Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12.00 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis;
in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden Ablass gewinnen
oder
* Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen
In diesem Jahr hat die Apostolische Pönitentiarie im Auftrag des Papstes bestimmt, dass der Allerseelenablass während des gesamten Monats November gewonnen werden kann.
Gerade die Corona-Pandemie macht uns Menschen ja nachdenklich, „wie kurz und unbeständig unser Leben ist“ – und lässt uns neu die Verankerung in Gott suchen, d.h. auch alles „aus dem Weg räumen, was uns trennt von Ihm“, konkret in der hl. Beichte. Und gleichzeitig können wir so auch noch etwas für unsere Verstorbenen tun, dass Gott sie aus dem Zustand der Reinigung („Fegefeuer“) baldmöglichst zur Anschauung Seiner Herrlichkeit führe.
So lädt uns die Kirche zur Erneuerung unseres eigenen Lebens ein durch die hl. Beichte, Eucharistie und Gebet; und als „Zugabe“ oder „Ansporn“, „Sonder-Zugabe“ wird dies unseren Verstorbenen als Liebesdienst unsererseits in den Zustand ihres Leidens „gutgeschrieben“.
Ich lade Sie alle herzlich dazu ein, damit Ernst zu machen.
Pfarrer St. Fillauer