Schmuckband Kreuzgang

Maske im Gottesdienst: jetzt auch am Platz vorgeschrieben

Neue Allgemeinverfügung für den Kreis Groß-Gerau

(c) Wikimedia Commons
Datum:
Fr. 23. Okt. 2020
Von:
René Granacher

Bisher hat sich unsere Gemeinde an die Regel des Bistums Mainz gehalten: Ein Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes ist Pflicht außer am Sitzplatz. Ab heute (23.10.) gilt aber wegen der gestiegenen Infektionszahlen im Kreis Groß-Gerau eine neue Allgemeinverfügung, nachdem die Maske auch am Platz zu tragen ist.

Im Text der Verfügung heißt es:

"Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten auch am eigenen Sitzplatz. Die erweiterte Pflicht nach S. 1 besteht ausnahmsweise nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können."

An diese strengere Regelung müssen wir uns natürlich halten, auch wenn es nicht angenehm ist. Die Verfügung des Kreises kann hier nachgelesen werden und gilt zunächst bis zum 8. November - mit einer Verlängerung isr aber zu rechnen.