Ab sofort (29.11.2021) gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet.) beim Besuch der Gottesdienste in den Kirchen unserer drei Pfarreien St. Luzia und Odilia in Hesselbach, St. Leonhard und Konrad in Beerfelden und St. Sophia in Erbach. Unverändert gilt die Abstandsregel, es gibt keinen Gemeindegesang und die Maskenpflicht gilt auch am Platz. Durch die Anwendung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts wird der passende Schutz für BesucherInnen der Gottesdienste hergestellt.
Beim Besuch der Gottesdienste und Andachten müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.
Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden sind zum Tragen einer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet, auch am Platz.
Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Abstandsregel von 1,5m zur nächsten Person ist einzuhalten.
Die Anmeldung zu den Gottesdiensten und Andachten ist weiterhin erforderlich,
Quelle: Bistum Mainz