3G gelten beim Besuch der Gottesdienste und Andachten

Gemeinsam die Welle brechen

Stop Corona (c) Peter Weidemann by Pfarrbriefservice
Stop Corona
Datum:
Di. 14. Dez. 2021
Von:
Kirchenverwaltungsräte | Pfarrbriefredaktion

Ab sofort (29.11.2021) gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet.) beim Besuch der Gottesdienste in den Kirchen unserer drei Pfarreien St. Luzia und Odilia in Hesselbach, St. Leonhard und Konrad in Beerfelden und St. Sophia in Erbach. Unverändert gilt die Abstandsregel, es gibt keinen Gemeindegesang und die Maskenpflicht gilt auch am Platz. Durch die Anwendung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts wird der passende Schutz für BesucherInnen der Gottesdienste hergestellt.

Beim Besuch der Gottesdienste und Andachten müssen die Besucherinnen und Besucher einen Nachweis über ihren Impfstatus, Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Negativnachweis vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist dabei nicht gültig, da die Aktualität nicht nachgeprüft werden kann.

  • Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 3G-Regelung. Sie müssen also keinen Test machen.
  • Kinder und Jugendliche über 12 Jahren müssen entweder einen negativen Nachweis von einer Teststation mitbringen oder wenn die Kinder regelmäßig in der Schule getestet werden, reicht der Nachweis der Schule aus, wenn er in schriftlicher Form vorhanden ist (z.B. Test-Heft)
  • Ist ein Kind über 12 Jahren geimpft oder genesen, muss es ebenfalls einen Nachweis vorbringen, wie die Erwachsenen auch

Alle Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden sind zum Tragen einer Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske verpflichtet, auch am Platz.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Abstandsregel von 1,5m zur nächsten Person ist einzuhalten.

Die Anmeldung zu den Gottesdiensten und Andachten ist weiterhin erforderlich,

Quelle: Bistum Mainz