Aufstehen gegen rechts

Weit über 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren dabei

. (c) Gemeinde St. Sophia/WW
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Datum:
Sa. 27. Jan. 2024
Von:
Willi Weiers

Eine beeindruckene und ermutigende Menschenmenge stand auf gegen Faschismus und Rassismus: "Nie wieder ist jetzt". Die Organisatoren "Odenwald gegen rechts" und DGB konnten viele Rednerinnen und Redner gewinnen, die dem Protest in Michelstadt Stimme gaben. "Wir alle sind Verfassungsschützer" war eines der starken Statements.

Sage nein!

Für die evangelische und die katholische Kirche sprach der ev. Dekan Carsten Stein. Es stellte  das unverändert aktuelle "Sage nein!" von Konstantin Wecker aus dem Jahr 1993 an den Anfang seiner Rede.

Zum Text von "Sage nein!...

„Als die Nazis die Kommunisten holten…..“

Ein weiterer Redner griff ein viel zitiertes, oft abgewandeltes, manchmal missbrauchtes, immer noch aktuelles berühmtew Zitat Martin Niemöllers auf: "Als die Nazis die Kommunisten holten…..“

Lesen Sie hier Martin Niemöllers Zitat...

Nie wieder ist jetzt (c) Gemeinde St. Sophia/WW
Nie wieder ist jetzt

Gleichermaßen beeindruckend war das in Erinnerung rufen unserer Verfassung:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4 

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.