Unser Pfarrgemeinderat besteht aus 16 Mitgliedern, wobei die beiden Jugendvertreterinnen gemeinsam eine Stimme in dem Gremium ausüben.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das in jeder katholischen Pfarrgemeinde von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt wird. Er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.
Die letzte Wahl fand im November 2019 statt (siehe auch Bericht zum Wahlergebnis)
Zusammensetzung
Der Pfarrgemeinderat setzt sich zusammen aus den gewählten Männern und Frauen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und vierzehn Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Die Hauptamtlichen sind kraft Amtes Mitglied dieses Gremiums.
Aufgaben und Arbeitsfelder
Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.
Arbeitsfelder und -schwerpunkte sind unter anderem Sakramentenkatechese, Caritas, Liturgie, Jugendarbeit, Ehe- und Familienpastoral, Seniorenarbeit, Ökumene, sowie Feste und Feiern. In der Öffenlichkeit berichtet er über seine Arbeit und Aktivitäten und hält Kontakt zu kommunalen Gemeinden.
Unser Pfarrgemeinderat besteht aus folgenden Mitgliedern: