Aktualisierung:
Aufgrund geänderter Wahlvorschriften entfällt der TOP 5, Wahl des Verwaltungsrates
Für die Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates sind zwei Schritte notwendig:
1. Die Zuwahl von Mitgliedern
2. Die konstituierende Sitzung des PGR mit der Wahl der/des Vorsitzenden und des Vorstandes
Das Statut für die Pfarrgemeinderäte sieht eine Zuwahl von bis zu 3 Mitgliedern vor. Ich schlage vor, diese Zahl auszuschöpfen. Zu Beginn der Sitzung werde ich mitteilen können, welche Kandidatinnen und Kandidaten bereit sind, sich hinzu wählen zu lassen. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 11.04.24 um 18.45 Uhr im Rochuszentrum
statt. (Auch ein eventueller Einspruch hindert nach $14, 5 der Wahlordnung weder die Konstituierung noch die weitere Arbeit des PGR). Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates wird anschließend eröffnet, wenn die hinzugewählten Mitglieder, die telefonisch zur Sitzung hinzu gebeten wurden, anwesend sind.
Die Tagesordnung für die konstituierende Sitzung sieht wie folgt aus:
TOP 1 Begrüßung und geistliches Wort durch den Pfarrer
TOP 2 Stimmrecht für die Kita-Vertreterin
TOP 3 Wahl der/des Vorsitzenden
TOP 4 Wahl des Vorstandes: stellv. Vorsitz sowie Schriftführer/in
TOP 5 Wahl des Verwaltungsrates
TOP 6 Neuer Termin. Sonstiges – bitte rechtzeitig vor der Sitzung bei mir anmelden
Ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen!
Pfarrer Jörg Swiatek