Die Vermögensverwaltung ist durch kirchliches und staatliches Recht geregelt. Sie obliegt dem Verwaltungsrat als Organ der als öffentlich-rechtliche Körperschaft bestehenden Kirchengemeinde. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. (Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens). Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Unser Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden sowie sechs gewählten Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder werden durch den Pfarrgemeinderat in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Pfarrer Stefan Fillauer (Vorsitzender)
Ernst Langner (stellvertretender Vorsitzender)
Rita Bibinger
Rita Carius
Ulrike Gloger
Tobias Schweighöfer
Christoph Tegel