Die Zeit ist im Fluss und auch die sog. Corona-Krise. So ändern sich immer wieder die Bestimmungen, nach denen wir unsere Gottesdienste feiern können. Für die kommende Zeit sehen diese wie folgt aus:
In unserer Kirche wurden die Bänke mit Platznummern gekennzeichnet (s.u. 1) und die Gottesdienstbesucher verfahren beim Besuch der Messe wie folgt:
Desinfektion der Hände und ein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis zum Einnehmen des Platzes.
Eintragen in der ausliegenden Liste unter der Platznummer mit Namen – Stadt- bzw. Ortsteil sowie der Telefonnummer. (So können im Falle einer Infektion die jeweiligen möglichen Kontaktpersonen informiert werden, s.u. 2.).
Das Singen im Gottesdienst ist weiterhin nicht erlaubt – auch nicht mit einem Mund-Nasen-Schutz (s.u. 5). Hier sollten wir aus Rücksicht auf den anderen, unseren Nächsten, Umsicht walten lassen und uns in diesem Falle auch in christlicher Nächstenliebe üben. Rücksicht ist hier auch Vorsicht und Umsicht gleichermaßen.
Die Austeilung der hl. Kommunion erfolgt seitenweise, um auch hier den nötigen Abstand halten zu können.
Nach dem Gottesdienst wird der Mund-Nasen-Schutz bis zum Verlassen der Kirche wieder getragen.
Die Kirchentüren bleiben während des Gottesdienstes weit geöffnet.
Es sind keine Gesangbücher ausgelegt.
Auf den Friedensgruß wird verzichtet.
Die Weihwasserbecken bleiben leer.
Schwester Joan Chittister fasste die Gaben der Heiligen Geistes in einem Gebet zusammen das wie folgt endet:
Möge Jesus,
der Menschen mit seinem Heiligen Geist erfüllte,
die Welt und die Kirche mit neuem Respekt beschenken
für die Kraft und die Gegenwart des Geistes.
Lassen wir den Geist Gottes in uns wirken und dabei den Nächsten nicht aus den Augen verlieren.
Dann wird es möglich sein, diese Zeit zu überstehen und einmal wieder mit allen Zungen im Gottesdienst Gott loben, preisen und danken können für die Zeit, die es zu überstehen galt.
1. Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer
Die Länder legen die Quadratmeterzahl eines Raumes oder Platzes nicht mehr der Berechnung einer maximalen Anzahl der Teilnehmenden an einem Gottesdienst zu Grunde, sondern nur noch die Abstandsregel (1,5 m in alle Richtungen).
Wir empfehlen jedoch auf Grund der besseren Handhabbarkeit und Gewährleistung der Einhaltung der Abstandsstände, sich bei der Teilnehmerzahl dennoch an der Quadratmeterregel (1 Person pro 10 Quadratmeter) zu orientieren.
Vor allem im Freien bitte ich darum, eine gut handhabbare Begrenzung der Personenzahl im Blick zu haben, damit es nicht unbewusst doch zu einer Verringerung der Abstände kommt, weil die Teilnehmenden zusammenrücken, um möglichst viel vom Gottesdienstgeschehen mitzubekommen.
2. Aufbewahrungsfrist der Daten der Gottesdienstteilnehmer
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund von Anpassungen seitens der Anordnungen der Landesregierungen die Aufbewahrungsfrist der Daten der Gottesdienstteilnehmenden von 21 Tagen auf einen Monat erweitern müssen. Die entsprechende Vorlage zum Datenschutz wurde bereits angepasst. Sie ist unter folgendem Link als Download erhältlich:
https://bistummainz.de/organisation/aktuell/umgang-mit-dem-coronavirus/
3. Feier der Taufe
Ab dem 02.06.2020 sind Einzeltaufen unter strikten Rahmenbedingungen prinzipiell wieder möglich.
Ich empfehle nach wie vor, normale Taufen auf Notfälle zu beschränken.
Am Ende des Dokumentes finden Sie eine ausführliche Befassung mit der Feier des Sakramentes im Ganzen sowie die notwendigen Anpassung der einzelnen Taufriten.
Bitte beachten Sie diese Anordnungen besonders sorgfältig.
4. Feier der Trauung
Beachten Sie hier auch bitte die notwendige Anpassung am Ende des Dokumentes.
Besonders wichtig ist die eindeutige Kommunikation über die Rahmenbedingungen mit dem Brautpaar, damit dieses gut entscheiden kann, ob nicht doch eine Verlegung des Termins in das nächste Jahr sinnvoller ist.
5. Musikalische Gestaltung in Gottesdiensten
Auf Grund der Tatsache, dass es keine eindeutigen Studien gibt, die eine belastbare Risikobegrenzung für das Musizieren bzw. besonders das gemeinsame Singen im Gottesdienst ermöglichen, ist das Singen im Gottesdienst nach wie vor untersagt.
Das ist einer der schmerzhaftesten Einschnitte in die Feier unserer Gottesdienste, die uns sehr deutlich vor Augen führen, dass wir noch nicht wieder in der Normalität angekommen sind.
Bitte beachten Sie:
Der Hallelujaruf zum Evangelium, sowie Akklamationen dürfen angestimmt und von der Gemeinde
beantwortet werden.
Die Kehrverse sind auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Es kamen vereinzelte Anfragen und Vorschläge,
einen Gottesdienst vollständig mit Kehrversgesang zu gestalten. Das ist nicht im Sinne der Anordnung.
6. Hilfreiche Dokumente zur Gottesdienstgestaltung aus dem Seelsorgedezernat
Empfehlen möchte ich Ihnen die Lektüre und den Gebrauch der Dokumente: https://bistummainz.de/glaube/liturgie/aktuell/nachrichten/nachricht/Gottesdienstgestaltung-zu-Hause-und-in-der-Kirche-waehrend-der-Corona-Pandemie/