In Rheinhessen und entlang der Nahe gibt es einen großen Reichtum an Kirchen und kirchlichen Gebäuden. So besitzt unsere neue Pfarrei insgesamt 21 ganz unterschiedliche, z.T. jahrhundertealte Kirchen und neun Gemeindezentren/Pfarrsäle (Badenheim, Bingen Stadt, Büdesheim, Dromersheim, Gensingen, Kempten, Hackenheim, Planig und Sprendlingen). Von den 21 Kirchen stehen 18 unter Denkmalschutz. Dazu kommt der denkmalgeschützte Hochaltar in Gensingen, St. Martinus.
Allerdings müssen wir auch feststellen: Uns fehlen – nicht zuletzt durch die hohen Kirchenaustritte – zunehmend die finanziellen Mittel, alle unsere Kirchen und Gemeindezentren aus eigener Kraft zu erhalten. Aus diesem Grund hat das Bistum Mainz im Rahmen des Pastoralen Wegs einen Gebäudeanpassungsprozess gestartet, der auf die Einsparung von 33 Prozent der Kosten für den Unterhalt der Kirchen abzielt.
Die Vorgaben des Bistums Mainz stellen uns in unserer neuen Pfarrei vor große Herausforderungen: Zum einen werden nur noch 50 Prozent der Pfarrheimflächen bezuschusst, sodass wir zunehmend durch Vermietungen Geld erwirtschaften müssen, um die Flächen zu erhalten und auch eine Baurücklage zu bilden. Damit stellt sich auch die Frage nach der Zukunft von Pfarrzentren und Gemeindesälen.
Noch viel dringender stellt sich zum anderen die Frage bei unseren 21 Kirchen. Nach den Vorgaben des Bistums Mainz könnten bis zu 14 unserer Kirchen kurz- und langfristig aus der Bezuschussung durch Kirchensteuermittel herausgenommen werden. Nach Aussagen des Bistums stelle die Aufgabe von Kirchen jedoch „nur im Ausnahmefalle eine mögliche Lösung dar“¹. Was das genau bedeutet und welche Kirchen es betreffen würde, ist aktuell noch nicht abzusehen.
Wir sind seit Februar 2022 an dieser Frage in einer eigens gegründeten Projektgruppe. Diese hat alle Gebäude begangen und hat nun noch bis 2028 Zeit, zu guten Lösungen zu kommen. Dazu zählt zunächst einmal die Einordnung der Kirchen in vier Kategorien, die eine unterschiedliche hohe Bezuschussung des Gebäudeerhaltes seitens des Bistums vorsehen. Die angezielten Einsparungen sollen erreicht werden „durch abgestufte Erhaltungs- und Nutzungsqualitäten“².
Die Abstufung findet in vier Stufen (Kategorien) statt:
- Vollständige Nutzbarkeit: Bauaufwand-Reduzierung 0%
(= Zuschuss weiterhin 100%) - Eingeschränkte Nutzbarkeit: Bauaufwand-Reduzierung 33%
(= Zuschuss 67%) - Bauwerksicherung – keine Sicherstellung der Nutzbarkeit: Bauaufwand-Reduzierung 67%
(= Zuschuss 33 %).
Es geht hierbei vor allem um den Schutz der Bausubstanz z.B. wegen Denkmalschutz, aber keine Heizung. - Das Gebäude wird aufgegeben: Bauaufwand-Reduzierung 100%
Trotz Bezuschussung bleibt der Eigenanteil der Pfarreien bei Baumaßnahmen bestehen.
Die Einsparvorgabe für alle Kirchen beträgt für das gesamte Bistum insgesamt ein Drittel (33%). Als Bezugsgröße dient hierbei der Gebäudewert (Brandversicherungswert)³.
Denkbar ist, eine Kirche gemeinsam mit anderen zu nutzen und so zu erhalten. Sicher werden wir uns auch von Kirchen trennen müssen.
Aktuell sind wir in Gesprächen mit den Kommunen, im Laufe des Jahres 2025 auch mit der evangelischen Kirche, die in genau demselben Prozess der Reduktion von Gebäuden und Kirchen steht.
Unsere Kirchen zu erhalten ist in der Zukunft nur noch möglich, wenn wir diese Herausforderung im Verbund als unsere gemeinsame Aufgabe annehmen. Auch bürgerliches und ziviles Engagement ist gefragt und wird uns helfen.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Fortgang des Prozesses informieren.
Markus Lerchl, Pfr.