Schmuckband Kreuzgang

Versicherungsschutz ehrenamtliche Tätigkeit

Versicherungsschutz (c) Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash
Versicherungsschutz
Datum:
Mi. 1. Sep. 2021
Von:
Marcel Schneider

Während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind die KÖB-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter über ihren Träger (i.d.R. die Kirchengemeinde) versichert.

Der Versicherungsschutz gilt auch für den Hin- sowie Rückweg zum Einsatzort. Das Bistum Mainz hat entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen.

Versicherungsträger bei Arbeits- und Wegeunfällen sind die Berufsgenossenschaften:
Für Haupt- und ehrenamtlich Tätige im Dienst für eine Kirchengemeinde ist dies die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) www.vbg.de

In Versicherungsfällen melden sich die Betroffenen bei der Kirchengemeinde und beim Bistum:

Finanzdezernat
Abteilung 5 Versicherungen; Bistum und Kirchengemeinden
Maria-Ward-Straße 8
55116  Mainz

Telefon: 06131/253-324 und -326
Mail: versicherungen@bistum-mainz.de

Im Schadensfall bestätigt die Pfarrei die ehrenamtliche Tätigkeit.

Deshalb empfiehlt die Fachstelle: Personelle Veränderungen des Büchereiteams beim Träger (Pfarrbüro Kirchengemeinde) melden, so dass bei diesem bekannt und hinterlegt ist, wer für die Bücherei ehrenamtlich tätig ist.

Bistum Mainz - Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)