Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)

Grundsätzlich unterliegen alle haupt- und nebenamtlich tätigen Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über eine Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus versichert sind auch Personen, die ehrenamtlich und unentgeltlich tätig werden und sich dadurch auszeichnen, dass sie in keinem persönlichen / oder wirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen.

Zum 01.01.2005 wurde der Kreis der versicherten Personen noch erweitert. Versichert sind nunmehr u.a. auch Personen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig werden. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt dem Umstand Rechnung, dass auch im kirchlichen Bereich vielfach eine Ausweitung religionsgemeinschaftlicher Aufgaben stattfindet, bei denen privatrechtliche Organisationen für die Kirchengemeinde tätig werden.

Versicherungsträger bei Arbeits- und Wegeunfällen sind die Berufsgenossenschaften:

  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige im Dienst für eine Kirchengemeinde Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
    www.vbg.de
  • Haupt- und ehrenamtlich Tätige in Kindertagesstätten / Kindergärten Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste Wohlfahrtspflege (BGW) www.bgw-online.de

Darüber hinaus besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz auch für Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen / Kindergärten. Versicherungsträger in diesen Fällen sind die Unfallkassen der jeweiligen Bundesländer.

Weitergehende Informationen können Sie dem Handbuch für Verwaltungsräte bzw. den o.a. Internetseiten entnehmen.

Private Unfallversicherung

Sollte der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greifen, besteht über das Bistum Mainz eine private Unfall-Sammelversicherung für die Jugend- und Erwachsenenarbeit in den Pfarreien bei Aktivitäten innerhalb Deutschlands.

Darüber hinaus kann - bei Bedarf – über Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden:

  • Kompaktversicherung für Auslandsreisen
  • Versicherung für ausländische Gästegruppen

Der Versicherungsumfang dieser Zusatzangebote kann in der Versicherungs-abteilung des Bistums erfragt werden. Anbieter dieser Zusatzleistungen ist u.a. das Jugendhaus Düsseldorf, über das online versichert werden kann:
www.jugendhaus-duesseldorf.de