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Prävention & Kinderschutz

Bild_Kinderschutz

Prävention vor sexualisierter Gewalt und das Wohl aller, die sich bei der Aktion Dreikönigssingen beteiligen, liegt uns sehr am Herzen. Grundsätzlich gilt für die Aktion das Institutionelle Schutzkozept der Institution, die die Aktion durchführt, also der Pfarrgemeinde, oder der Ortsgruppe eines Jugendverbandes. Bitte lesen Sie sich/lest euch durch, was zur Sternsinger*innen-Aktion dort drin steht und richten Sie sich/richtet euch danach. Falls nichts drin steht, regt bitte an, dass die Aktion dort aufgenommen wird. Wenn Sie/ihr Unterstützung brauchen/braucht, melden Sie sich/meldet euch gerne bei Anna Mersch.

Alle, bei der Aktion Kinder und Jugendliche begleiten, sind verpflichtet, eine Präventionsschulung nachzuweisen.

Wer braucht welche Schulung im Rahmen der Sternsingeraktion?

Eine Intensivschulung ist verpflichtend für alle, die

  • eine Gruppe von Kindern und/oder Jugendlichen alleine begleiten,
  • oder diese Gruppe an mehr als einem Tag begleiten
  • oder eine Veranstaltung mit Übernachtung begleiten.

Die Intensivschulung kann für weiteres Engagement in der Begleitung von Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen genutzt werden, z.B. in der Jugendverbandsarbeit, der Ministrant*innenarbeit oder der Katechese. Sie hat kein Verfallsdatum. Alle, die die o.g. Kriterien erfüllen, müssen zusätzlich zum Nachweis der Schulung ein Erweitertes Führungszeugnis einreichen.

Eine Infoschulung brauchen alle, die

  • eine Gruppe von Kindern und/oder Jugendlichen nur stundenweise an max. einem Tag begleiten
  • und mindestens zu zweit unterwegs sind.

Die Infoschulung berechtigt nur zur punktuellen Begleitung von Kindern und Jugendlichen und ist nicht ausreichend, wenn Sie in Ihrem Ehrenamt regelmäßigen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben. Wenn das der Fall ist oder Sie planen, sich in Zukunft mehr in diesem Bereich zu engagieren, empfehlen wir Ihnen direkt die Intensivschulung zu machen.

Termine für Ehrenamtliche bis 27 Jahren sind auf folgender Seite aufgeführt: Präventionsschulungen | Bistum Mainz. Ehrenamtliche ab 28 Jahren finden hier entsprechende Schulungstermine: Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt | KEB im Bistum Mainz.

Grundsätzlich muss jede*r Ehrenamtliche der Pfarre/Ortsgruppe den Verhaltenskodex des entsprechenden ISKs unterschreiben.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich/wendet euch gerne an Anna Mersch oder an die Lotsenstelle Kindeswohl: