Wenn Eltern oder von ihnen autorisierte Betreuungspersonen andauernd oder wiederholt jenes für das Wohl eines Kindes notwendige fürsorgliche Handeln unterlassen, sprechen wir von Kindeswohlgefährdung. Sie zeigt sich beispielsweise in einer mangelhaften Versorgung mit Nahrung und Kleidung oder unterlassener Gesundheitsfürsorge, in fehlender Aufsicht, in fehlender Ansprache eines Kindes oder unzureichender Anregung.
Die Folgen von Vernachlässigung und Gewalt sind vielfältig. Bei Misshandlung und sexualisierter Gewalt kann es zu körperlichen Verletzungen oder Erkrankungen (wie Infektionen) kommen. Bei Vernachlässigung sind chronische Erkrankungen wie dauerhafte grippale Infekte oder Mangelerkrankungen möglich. Oft leiden Kinder unter den psychosomatischen Folgeproblemen. Einige können beispielsweise nicht mehr ruhig schlafen und sind daher ständig übermüdet und unkonzentriert. Andere haben Essstörungen oder andauernde diffuse Ängste. Manche Kinder zeigen in der Folge auch in ihrem sozialen Verhalten eine Veränderung. Sie fallen beispielsweise auf, weil sie häufig sehr aggressiv sind oder sehr distanzlos gegenüber anderen, vielleicht sogar völlig fremden Personen.
Misshandlung, Vernachlässigung und sexualisierte Gewalt werden im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.