Ehrenamtliche BDKJ-Bezirksvorstände sowie ehrenamtliche BDKJ-Diözesanvorstände und Ehrenamtler*innen, welche in Gremien auf BDKJ-Diözesanebene tätig sind, können ihre Fahrtkosten, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit angefallen sind, geltend machen.
Alle Informationen findet ihr hier. Das Abrechnungsformular findet ihr hier.
Die Fahrtkosten werden halbjährlich abgerechnet, spätestens bis 01.12. eines jeden Jahres.
Sendet euer ausgefülltes Formular an: bdkj-vorstand@bistum-mainz.de.