Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich in einem privaten Beschäftigungsverhältnis befinden, haben die Möglichkeit, sich für ihr ehrenamtliches Engagement bis zu 12 Tage pro Jahr freistellen zu lassen.
Wie funktioniert die Antragsstellung für Engagierte in den Jugendverbänden?
Das System zur Antragsstellung wurde weiterentwickelt: Von der Antragsstellung bis zum Versand der Befürwortung läuft ab jetzt alles digital über ein Antragsportal: https://hjr-freistellungen.de/
Ab dem 1. Juli 2025 können Freistellungsanträge nur noch über dieses Antragsportal gestellt werden.
Bitte beachten: Im neuen System erfolgt die Antragsstellung direkt online durch die Ehrenamtlichen – und nicht, wie bisher, durch den Veranstalter. Außerdem versendet das System automatisch E-Mails und das Befürwortungsschreiben an alle Beteiligten. Daher werden entsprechend mehrere E-Mail-Adressen von Antragssteller_innen benötigt.
Der Hessische Jugendring hat eine kurze Einführung und „Bedienungsanleitung“ für Antragssteller_innen erstellt. Diese könnt ihr auf der Seite des Hessischen Jugendrings herunterladen. Auf der Seite des Antragsportals findet ihr zudem unter dem Menüpunkt „FAQ zum Antrag“ Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung und die Freistellung. Und eine allgemeine Einführung zum Thema Freistellungen bietet der aktualisierte Info-Flyer zu den Freistellungen.