Freistellung Rheinland-Pfalz

Person an Laptop (c) BDKJ Mainz

Nach § 1 des Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001 ist ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätigen Personen eine Freistellung von der Arbeit für die Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten, in denen Jugendliche sich vorübergehend zu Sport, Jugendkul­tur, Erholung und Freizeitgestaltung aufhalten, sowie bei Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe zu gewähren.

 

Antrag auf Freistellung/ Sonderurlaub für Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001

Dieses Formular ist für Ehrenamtliche bestimmt, die sich für hauptsächlich rheinland-pfälzische Kinder & Jugendliche engagieren und eine Freistellung vom Job für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit benötigen.

- Bitte fülle dazu das Formular vollständig aus:

Daten zur Veranstaltung

Daten zur*zum Veranstalter*in

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Abbrechen