Am 21. März fand im Haus Walburga in Büdingen eine Informationsveranstaltung zu diesem wichtigen und umfangreichen Thema statt.
Der Referent Erich Deckenbach – ehrenamtlich bei den Maltesern im Kreis Offenbach tätig – gab dazu eine Einführung.
Vorsorgevollmacht bedeutet in Kurzform: Eine oder mehrere Personen meines Vertrauens werden bevollmächtigt, Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen, wenn ich dazu vielleicht durch einen Unfall oder eine schwere OP nicht mehr in der Lage sein sollte. Dabei kann es sich um Gesundheit, Pflege, Entscheidungen bei medizinischen Eingriffen, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden wie z. B. Krankenkassen, Postverkehr bis nach dem Sterben um Totensorge und Bestattung handeln. Das alles sind Themen, die man gerne weit von sich weg schiebt. Seit einiger Zeit gibt es ein Ehegatten-(Not)Vertretungsgesetz. Dieses gilt aber nur für 6 Monate und nur für medizinische Belange. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, erfolgt keine Kontrolle durch eine Betreuungsbehörde.
Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist die Erstellung einer Betreuungsverfügung empfehlenswert. Damit sorgt man für den Fall vor, dass trotz einer bestehenden Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Vertretung für einen, in der Vorsorgevollmacht noch nicht geregelten Bereich, erforderlich wird.
Mit einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit, schriftlich festzulegen, wie man in Zukunft medizinisch behandelt werden möchte, falls man nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig ist. Es geht hierbei um die Sterbephase, willige ich in künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung ein oder nicht. Patientenverfügungen haben für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie für die bevollmächtigten oder mit der Betreuung beauftragten Personen eine hohe Verbindlichkeit.
Auf der Homepage der Malteser findet man entsprechende Formulare zum Ausfüllen. Es wird kein Anwalt benötigt, es genügt die eigene Unterschrift.
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html