Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen die gewählten Vertreter der Pfarrgemeinde St. Bartholomäus vor.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das beratend an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt ist.
Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.
(Aus: "Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, Statuten")
Dem Pfarrgemeinderat gehören mit Stimmrecht an:
Die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Pfarrgemeinde gewählt; wahlberechtigt sind alle katholischen Christen mit Wohnsitz in der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Zahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Katholikenzahl in der Pfarrgemeinde.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt die Jahresrechnung fest.
Der Verwaltungsrat besteht aus:
Die Zahl der gewählten Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Katholiken in der Pfarrgemeinde.
Detaillierte Informationen zu Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat finden Sie auf den Seiten des Bistums.