Der Verwaltungsrat (VR) ist formal gesehen ein Ausschuss des Pfarrgemeinderates und wird von diesem gewählt. Wie auch beim PGR dauert eine Amtsperiode des VR vier Jahre. Aufgabe des VR ist gemäß §1 KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz) das Vermögen und den Haushalt einer Gemeinde zu verwalten und diese im Rechtsverkehr zu vertreten. Das heißt, dass alle Verträge und Geschäftsabschlüsse der Genehmigung durch den VR bedürfen. Im VR treffen sich daher in der Regel Gemeindemitglieder mit Fachkenntnissen aus den Bereichen Kaufmännisches, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung und Technik, sowie Menschen, die bereit sind, sich im Dienst an der Gemeinde mit den eher trockenen Themen der Haushaltsplanung, Gebäudeverwaltung und ähnlichem auseinanderzusetzen.
Sitzungen des VR finden nach Bedarf statt, im Durchschnitt etwa alle zwei Monate. Beide Gremien, sowohl PGR als auch VR können ihre Aufgabe nur in enger Kooperation und gegenseitiger Abstimmung erfüllen.
Im Mai 2024 wurde durch den PGR der aktuelle Verwaltungsrat gewählt.
Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Antonius setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Pfarrer Christoph Nowak
Stellvertretender Vorsitzender: Anton Hauser
Mitglieder: Joachim Bartoschik
Anika Bohland
Mechthild Herrmann
Frederik Lupini
Alfred Reimann