Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass es ihnen gut geht. Dazu zählt, dass sie entsprechend ihrem Alter ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfahren. Und dass sie vor Gewalt geschützt werden. Diese Rechte setzten wir um und arbeiten deshalb mit unserem Institutionellen Schutzkonzept. Außerdem nehmen wir unsere Pflicht war, bei (dem Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung aktiv einzuschreiten.
Wir stärken Kinder und Jugendliche in der Wahrnehmung ihrer Rechte, indem wir über die Kinderrechte informieren, Beteiligung einüben und Beschwerden ermöglichen. So wollen wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche sich ihrer Bedürfnisse bewusstwerden, sich dafür einsetzen und sich Unterstützung suchen, wenn sie Hilfe brauchen.
Wir sensibilisieren und stärken Verantwortliche für einen achtsamen Umgang mit individuellen Grenzen und ein mutiges Einschreiten, wo diese verletzt werden oder Gewalt ausgeübt wird. Dazu bieten wir Schulungen an und stellen Arbeitsmaterialien und Informationen zu Verfügung.
Wir unterstützen, wenn es in den Gruppen vor Ort Anhaltspunkte dafür gibt, dass Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt Gewalt erfahren und/oder es ihnen dauerhaft nicht gut geht, sodass ihr Kindeswohl gefährdet ist. Denn dann müssen die Gruppenleiter*innen verantwortlich handeln: Nicht wegschauen, sondern Wege suchen, um zu helfen. Dabei begleiten wir euch!
Wir sind ansprechbar! Als Lotsenstelle Kindeswohl im BDKJ/BJA bieten wir: